31. März 2022 | Neuigkeiten
Erhebliche Reduzierung des Zinssatzes für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen
Mit Beschluß des Bundeskabinett wird der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen von 6% p.a auf 1.8% p.a gesenkt. Dieser Steuersatz wird auf alle Vollsteuern angewendet und gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2019. Die Nachberechnung erfolgt automatisch.
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Die detaillierte Information finden Sie unter folgendem Link: www.bundesfinanzministerium.de