17. Oktober 2022 | Neuigkeiten
Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Lange wurde schon über die Medien spekuliert, jetzt ist es beschlossene Sache.
Die Finanzministerkonferenz der Länder hat am 13.10.2022 beschlossen, dass die Frist zur
Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert wird.
Mit diesem Beschluss und der damit gewonnenen Zeit werden die zur Erklärung verpflichteten Bürger sowie wir Steuerberater entlastet.
Seit dem 01.07.2022 werden die Erklärungen elektronisch entgegengenommen. 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden, doch im September betrug die Abgabequote gerade mal 18 Prozent.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zur Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung haben und unterstützen Sie bei der Erstellung und Versendung an die Finanzverwaltung.
Für Fragen hierzu und zu allen anderen Fragen um alle Steuerthemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite