Was ist eine künstlerische, was eine gewerbliche Tätigkeit? Für welchen Teil der Arbeit wird Umsatzsteuer fällig? Was ist das Abflussprinzip, wie komme ich an Tantiemen für meine Werke und wie versteuere ich die Einnahmen dann? Das sind Fragen, über die selbst Steuerrechtler trefflich streiten können – Künstler interessieren sich in den seltensten Fällen dafür. Wir schon, denn das ist unsere tägliche Arbeit. Seit über 20 Jahren beraten wir Künstler, Journalisten und andere Freiberufler und verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen in diesem Beratungsumfeld. Machen Sie sich unsere Expertise zunutze!
Zu unseren Mandanten gehören zum Beispiel Texter, Foto-Models und Fotografen, Musiker, Sänger, Komponisten und Maler, aber auch Werbeagenturen und andere Unternehmen, die dem Medienbereich nahestehen. Für diese Mandanten erstellen wir betriebliche und private Steuererklärungen nebst Jahresabschlüssen und stehen bei Prüfungen zur Seite. Außerdem beantworten wir immer wieder gern Fragen zur Künstlersozialversicherung oder zu den Verwertungsgesellschaften VG Wort, Bild-Kunst und GEMA.
Unsere Leistungen für Künstler, Journalisten und andere Freiberufler:
- Finanzbuchführung
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Betriebliche und private Steuererklärungen
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Abgrenzung zum Gewerbe
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Beratung bei Rechtsformwechsel