31. Mai 2022 | Neuigkeiten
Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen
Der Finanzausschuss des Bundestags hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Demnach werden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung wie folgt beschlossen (gültig für Steuerpflichtige, die beraten werden) :
Veranlagungszeitraum
2020 31.08.2022
2021 31.08.2023
2022 31.07.2024
2023 31.05.2025
2024 30.04.2026
Das Gesetzgebungsverfahren wird wahrscheinlich Mitte Juni abgeschlossen sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Für Fragen hierzu und zu allen anderen Fragen um alle Steuerthemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite
02841 / 99 99 2-0